AGB

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1. Geltung, Vertragsabschluss

designundzwanzig OG, Florian Brunner und Matthias Penz (im Folgenden “designundzwanzig OG”), erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden und Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht designundzwanzig OG ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch designundzwanzig OG bedarf es nicht.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote von designundzwanzig OG sind freibleibend und unverbindlich.

 

2.Preise

designundzwanzig OG ist berechtigt, mangels anderer Vereinbarung nach dem entstandenen Aufwand zu verrechnen und auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
Alle von designundzwanzig OG genannten Preise verstehen sich in Euro und exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben.

 

3. Lieferung

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von designundzwanzig OG schriftlich zu bestätigen.
Verzögert sich die Lieferung/Leistung von designundzwanzig OG aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und designundzwanzig OG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Befindet sich designundzwanzig OG in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Änderungen des Lieferumfanges seitens designundzwanzig OG bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern keine erhebliche, für den Auftraggeber unzumutbare Änderung des Kaufgegenstandes eintritt.
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Auftrag-geber jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schaden-ersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

 

4. Zahlung

Bei einmaligen Website/Online Shop Projekten werden 40% des Gesamtbetrags Anzahlung bei Projektstart und 60% des Gesamtbetrags bei Übergabe, spätestens jedoch nach 6 Monaten, fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei den einmaligen Einrichtungsgebühren erfolgt die Rechnungslegung nach erfolgtem Setup und Inbetriebnahme der Website. Der Betrag ist mit einer 14 tägigen Zahlungsfrist fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die monatliche Wartungs- und Nutzungsgebühren quartalsweise im Voraus ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
designundzwanzig OG ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf ältere Schulden desselben anzurechnen. designundzwanzig OG wird dem Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung Information erteilen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist designundzwanzig OG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist designundzwanzig OG berechtigt, von diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz jährlich zu verlangen, sofern designundzwanzig OG nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist und bei Verzug von mehr als einer Quartalszahlung den Websitezugang vorübergehend zu sperren. Weiters ist designundzwanzig OG unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufzuschieben. designundzwanzig OG ist selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen, Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten seitens designundzwanzig OG anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus gehende Zurückbehaltungsrechte sowie Aufrechnung mit Ansprüchen gegen designundzwanzig OG mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
Sind zwischen designundzwanzig OG und dem Auftraggeber Teilzahlungen vereinbart und ist der Auftraggeber eine juristische Person oder Unternehmer, wird die gesamte Restschuld, einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen ohne weitere Nachfristsetzung fällig, wenn der Auftraggeber auch nur mit einer Teilzahlung in Verzug ist. Die gesamte Restschuld wird außerdem fällig, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Vergleichs‐ oder Konkursverfahren beantragt ist. designundzwanzig OG kann, statt die Restschuld zu verlangen, unbeschadet der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, dem Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen, mit der Erklärung, dass designundzwanzig OG bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist designundzwanzig OG berechtigt, durch schriftliche oder fernschriftliche Erklärung vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

 

5. Kennzeichnung und Nennung

designundzwanzig OG ist berechtigt, im Impressum und Footer der erstellten Websites auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür Entgeltanspruch zusteht.
designundzwanzig OG ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

6. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich designundzwanzig OG vor, den Gewährleistungsanspruch wahlweise durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. In manchen Fällen verwendet das CMS ein Vorlagesystem zur Erstellung von Websites, die mit Inhalten des Kunden befüllt, aber nur eingeschränkt individuell programmiert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Website unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb der von designundzwanzig OG mitgeteilten Frist schriftlich anzuzeigen, anderenfalls können keine Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzrechte geltend gemacht werden. 
Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Wird eine Ware von designundzwanzig OG auf Grund von Angaben oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung von designundzwanzig OG nur auf vereinbarungsgemäße Ausführung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von designundzwanzig OG bewirkter Anordnung, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung sowie geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger oder Datenleitungen entstehen. Werden Wartungsanweisungen von designundzwanzig OG nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung. designundzwanzig OG haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
designundzwanzig OG haftet nicht für Partnerunternehmungen oder andere Unternehmungen, zu denen für den Auftraggeber Kontakt hergestellt wurde. Dies gilt sowohl für präsentierte Inhalte oder Links als auch für Softwarefehler oder sonstige negative Einflüsse, wie unter anderem den Import von Computerviren. Für Störungen innerhalb des Internet oder Providers übernimmt designundzwanzig OG keine Haftung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Wartungsarbeiten an Hardware und Software im Rahmen des üblichen durchgeführt werden müssen und dass Betriebsstörungen in diesem Zusammenhang keinen Gewährleistungs‐ oder Haftungsanspruch begründen.
designundzwanzig OG haftet nicht für durch den Auftraggeber gewählte unsichere (leicht erratbare) Passwörter, bzw. für Schäden die durch Weitergabe von Passwörtern durch den Auftraggeber entstehen. Sollte jemand Unbefugter durch „Passwort‐Klau“ Zugang zum Backend der Websites erhalten und dort Schaden anrichten, ist designundzwanzig OG schadlos zu halten. Weiters haftet der Auftraggeber für Schäden, die durch die unberechtigte Weitergabe des Quellcodes sowie den Upload virenverseuchter Dateien entstehen.
Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur garantiert keine Rechtssicherheit der Website und es wird jedem Kunden empfohlen, die Website auf Rechtssicherheit durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

 

7. Rücktritt vom Vertrag

Der Auftraggeber ist im Falle des Lieferverzuges nur dann befugt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein grobes Verschulden seitens designundzwanzig OG vorliegt. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
Unabhängig von sonstigen Rechten ist designundzwanzig OG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird; b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser auf Begehren von designundzwanzig OG weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt; c) falls über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von designundzwanzig OG einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für von designundzwanzig OG erbrachte Vorbereitungshandlungen.
Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

 

8. Kündigung, Vertragslaufzeit und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündungsfrist jeweils zum Quartalsende zu kündigen. designundzwanzig OG sichert dem Auftraggeber zu, dass die Websites und Datenbanken vollständig bei Vertragsende dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden in diesem Fall gebührenpflichtig für den Auftraggeber exportiert. Handelt es sich jedoch um einen Mietvertrag für Websites, bei der monatliche Nutzungsgebühren verrechnet werden, so hat der Auftraggeber nach Beendigung des Vertrages bzw. nach Ablauf der Vertragslaufzeit keinen Anspruch auf das Produkt (Website, Datenbank, Online Shop, Email etc.) Der Kunde erwirbt ein einfaches, nicht ausschließliches und für die Dauer der Vereinbarung zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an dem Content Management System bzw. dem Produkt, jedoch kein Recht zur Vervielfältigung, Bereitstellung, zur Verfügungstellung oder Bearbeitung, sowie das Recht zur Bereitstellung der über das CMS erstellten Website für die Dauer der Vereinbarung. Das Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar und es dürfen keine Unterlizenzen erteilt werden. Es gilt die im Angebot angegebene und vom Kunden bestätigten Mindestvertragslaufzeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann unter Einhaltung einer angegebenen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Bei einer Kündigung vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Kunden hat dieser das auf die jeweilige Vertragslaufzeit ausständige Entgelt zu entrichten. Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht zur Nutzung des Produkts, sowie der mittels dem CMS erstellten Websites und deren Hosting; eine Weiterverwendung bzw. Mitnahme der über das CMS erstellten Websites und Online Shops, deren Gestaltung, Text, Design und Inhalten nach Vertragsbeendigung ist aufgrund bestehender Urheberrechte ausgeschlossen. designundzwanzig OG ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde wesentliche Pflichten verletzt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Nachfristsetzung nicht nachkommt oder die Pflichten dieser AGB verletzt.

 

9. Haftung und Produkthaftung

designundzwanzig OG haftet für Schäden nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
Jegliche Haftung von designundzwanzig OG für Ansprüche, die auf Grund der von designundzwanzig OG erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn designundzwanzig OG seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet designundzwanzig OG nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat designundzwanzig OG diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Für eingestellte Services integrierter Softwarekomponenten von Drittanbietern (z.B.: Google Maps, Google Analytics) gibt es keinerlei Schadenersatz‐ oder Gewährleistungsansprüche.
designundzwanzig OG haftet nicht für Ansprüche für Verstöße und Unterlassungen gegen DSGVO durch den Auftraggeber.
Allfällige Regressforderungen, die der Auftraggeber oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen designundzwanzig OG richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von designundzwanzig OG verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 

 

10. Geltendmachung von Ansprüchen

Sofern im Einzelfall nicht gesondert vereinbarte oder gesetzliche Bestimmungen kürzere Fristen vorsehen, sind alle Ansprüche des Auftraggebers innerhalb von 3 Jahren ab Gefahrenübergang gerichtlich geltend zu machen, bei sonstigem Anspruchsverlust.

 

11. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Rechteübertragungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. An designundzwanzig OG gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

 

12. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN‐Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

13. Gerichtsstandvereinbarung

Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von designundzwanzig OG sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. designundzwanzig OG hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.